Bern, 1. Januar 2020 / bz
Bei beschränkter Teilnehmerzahl entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen über die Teilnahme. Die angegebenen Durchführungsdaten sind verbindlich. Bei ungenügender Teilnehmerzahl werden die Kurse abgesagt. Spätestens 30 Tage vor Beginn wird über die Durchführung der Veranstaltung entschieden. Findet die Ausbildung nicht oder zu einem anderen Zeitpunkt statt, werden die angemeldeten Teilnehmenden benachrichtigt. Bereits bezahlte Kurskosten werden bei einer Absage durch den Berner Baumeisterverband zurückerstattet.
Alle Dienstleistungen des Berner Baumeisterverbandes unterliegen der Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für Mitglieder*. Allen Nicht-Mitgliedern, Teilnehmenden aus Nichtverbandsfirmen und Privatpersonen wird zuzüglich der Kurskosten der AVV-Zuschlag** erhoben. Die Kosten für Verpflegung und Unterlagen sind in den Kurskosten inbegriffen, sofern diese nicht separat ausgewiesen sind.
In den einzelnen Ausbildungsbeschreibungen verweist ein Vermerk (z.B. «Parifondsberechtigt») darauf, dass die entsprechende Institution Beiträge an die Kurskosten bezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den gültigen Bestimmungen. Die aktuell gültigen Beitragsleistungen sowie weitere Informationen zu den Institutionen finden Sie unter http://www.parifondsbau.ch, http://www.berufsfoerderung.ch und http://www.temptraining.ch.
Die Hausordnungen der Ausbildungsstandorte sind integrierte Vertragsbestandteile.
Gerichtsstand ist Bern.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bzw. deren Arbeitgeber.
Der Berner Baumeisterverband haftet nicht für Diebstahl.
* Mitglied: Mitglied des Berner Baumeisterverbandes bzw. des Schweizerischen Baumeisterverbandes
** AVV-Zuschlag: Abgeltung für Vorleistungen der Verbandsmitglieder (AVV) an Bauten und Infrastrukturanlagen